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Rechtsgrundlage Ihres Arbeitsverhältnisses



Jedes Zeitarbeitsunternehmen braucht für seine Tätigkeit eine amtliche Erlaubnis. Ausstellende und kontrollierende Behörde ist jeweils die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit.
Seit 1972 gelten zusätzlich die reglementierenden Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

Personal Direkt hat die Erlaubnis zur gewerbemäßigen Arbeitnehmerüberlassung seit dem 29.03.1994, seit dem 29.03.1997 sogar die unbefristete Erlaubnis. Darüber hinaus sind wir Tarifpartner des Tarifvertrages zwischen dem BZA (Bundesverband Zeitarbeit) und dem DGB (Deutschen Gewerkschaftsbund).

Somit sind wir verpflichtet, das zwischen dem BZA und der Tarifgemeinschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) vereinbarte Tarifvertragswerk arbeitsrechtlich einzuhalten.

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